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   VG Berlin, 12.12.2014 - 7 K 242.13   

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VG Berlin, 12.12.2014 - 7 K 242.13 (https://dejure.org/2014,40775)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.12.2014 - 7 K 242.13 (https://dejure.org/2014,40775)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. Dezember 2014 - 7 K 242.13 (https://dejure.org/2014,40775)
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  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2014 - 7 K 242.13
    (sog. Kollegialgerichtsregel, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - BVerwG 2 C 37/04 -, juris, Rn. 27).

    Denn hier fordert das Gebot effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Art. 33 Abs. 2 GG von den Gerichten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine eingehende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Anspruchs auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl, weil unterlegenen Bewerbern regelmäßig nur dieses Verfahren zur Verfügung steht (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - BVerwG 2 C 37/04 -, juris, Rn. 29, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 9 ff).

    In rechtlicher Hinsicht sind die Voraussetzungen für das Eingreifen der Regel nicht gegeben, wenn das Kollegialgericht bereits in seinem rechtlichen Ausgangspunkt von einer verfehlten Betrachtungsweise ausgegangen ist oder wesentliche rechtliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - BVerwG 2 C 37/04 -, juris, Rn. 30).

  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2014 - 7 K 242.13
    Dies folgt aus § 173 VwGO i. V. m. § 264 Nr. 2 und 3 ZPO, denen zufolge es nicht als Änderung der Klage anzusehen, wenn ohne Änderung des Klagegrundes der Klageantrag erweitert oder beschränkt wird oder statt des ursprünglich geforderten Gegenstandes wegen einer später eingetretenen Veränderung ein anderer Gegenstand oder das Interesse gefordert wird (BVerwG, Urteil vom 10. April 1997 - BVerwG 2 C 38.95 - juris Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4/97 -, juris Rn. 17).

    Denn ein erledigtes Verfahren muss nicht fortgeführt werden, wenn der Kläger daraus wegen offenkundigen Fehlens anderer Anspruchsvoraussetzungen keinen Nutzen ziehen könnte (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - BVerwG 8 C 14/12, juris, Rn. 44; Urteil vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4/97 -, juris, Rn. 21).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2014 - 7 K 242.13
    Denn hier fordert das Gebot effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Art. 33 Abs. 2 GG von den Gerichten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine eingehende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Anspruchs auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl, weil unterlegenen Bewerbern regelmäßig nur dieses Verfahren zur Verfügung steht (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - BVerwG 2 C 37/04 -, juris, Rn. 29, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 9 ff).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2014 - 7 K 242.13
    Denn ein erledigtes Verfahren muss nicht fortgeführt werden, wenn der Kläger daraus wegen offenkundigen Fehlens anderer Anspruchsvoraussetzungen keinen Nutzen ziehen könnte (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - BVerwG 8 C 14/12, juris, Rn. 44; Urteil vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4/97 -, juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 19.12.2013 - 8 B 8.13

    Zu den Anforderungen an die Wiederholungsgefahr im Rahmen der Prüfung eines

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2014 - 7 K 242.13
    Ein bloß ideelles Interesse an der endgültigen Klärung der Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung ohne Rücksicht darauf, ob sie - weiterhin - ehrverletzend wirkt oder sich nachteilig auf das berufliche Fortkommen des Betroffenen auszuwirken vermag, reicht zur Annahme eines Rehabilitationsinteresses indes nicht aus, denn die Rechtswidrigkeit als solche diskriminiert ggf. nicht (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - BVerwG 8 B 8/13 -, juris, Rn. 9).
  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 38.95

    Erfordernis eines vorherigen Antrags an den Dienstherrn vor Schadenersatzklage

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2014 - 7 K 242.13
    Dies folgt aus § 173 VwGO i. V. m. § 264 Nr. 2 und 3 ZPO, denen zufolge es nicht als Änderung der Klage anzusehen, wenn ohne Änderung des Klagegrundes der Klageantrag erweitert oder beschränkt wird oder statt des ursprünglich geforderten Gegenstandes wegen einer später eingetretenen Veränderung ein anderer Gegenstand oder das Interesse gefordert wird (BVerwG, Urteil vom 10. April 1997 - BVerwG 2 C 38.95 - juris Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4/97 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2014 - 7 K 242.13
    Letzteres kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein; maßgeblich ist, dass es über das bloße Interesse an der Klärung der Rechtswidrigkeit hinausgeht und die gerichtliche Entscheidung die Position des Klägers in den genannten Bereichen zu verbessern geeignet ist (BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - BVerwG 8 C 39/12 -, juris Rn. 19, 27; Urteil vom 27. März 1998 - BVerwG 4 C 14.96 -, juris, Rn. 14).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 39.12

    Ausgestaltung, normative; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2014 - 7 K 242.13
    Letzteres kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein; maßgeblich ist, dass es über das bloße Interesse an der Klärung der Rechtswidrigkeit hinausgeht und die gerichtliche Entscheidung die Position des Klägers in den genannten Bereichen zu verbessern geeignet ist (BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - BVerwG 8 C 39/12 -, juris Rn. 19, 27; Urteil vom 27. März 1998 - BVerwG 4 C 14.96 -, juris, Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2014 - 6 A 815/11

    Schadensersatz; Unterbliebene; Ernennung; Berufungsverfahren;

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2014 - 7 K 242.13
    Denn ein Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Einstellung besteht dann, wenn der Dienstherr bei der Vergabe des Amtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des übergangenen Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und dieser es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (vgl. zur Beförderung: BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2009 - BVerwG 2 A 7.06 -, juris, Rn. 15; zur Ernennung: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Juli 2014 - OVG 6 A 815/11 -, juris Rn. 39).
  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2014 - 7 K 242.13
    Denn ein Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Einstellung besteht dann, wenn der Dienstherr bei der Vergabe des Amtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des übergangenen Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und dieser es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (vgl. zur Beförderung: BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2009 - BVerwG 2 A 7.06 -, juris, Rn. 15; zur Ernennung: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Juli 2014 - OVG 6 A 815/11 -, juris Rn. 39).
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